SMART-Wohnungen in Wien: Voraussetzungen und Vergabe

Häuserfassade Smart-Wohnungen, moderner Wohnkomplex von außen, Fassade mit Balkonen, begrünter Innenbereich mit Bäumen
© wien.gv.at | Klein aber fein! Das Konzept der Smart-Wohnung bietet Wohnqualität auf kleinem Raum.

Seit 2012 gibt es in Wien das SMART-Wohnbauprogramm, das mit kompakten Wohnungen zu leistbaren Preisen wirbt. Welche Voraussetzungen für SMART-Wohnungen in Wien erfüllt werden müssen und wie man zu einer solchen Wohnung kommt, erfahren Sie hier.

Erstellt von: | aktualisiert am 7. Juli 2026

Neue Vergabekriterien für den sozialen Wohnbau

Bereits im Vorjahr gab die Stadt bekannt, dass das System der sozialen Wohnungsvergabe mit dem Modell "Wohnungsvergabe NEU" reformiert werden soll. Ab Mai 2025 wurde das neue Modell schrittweise eingeführt. 

Neu seit 2025:

  • Die früher geltende Voraussetzung eines durchgehenden zweijährigen Hauptwohnsitzes an einer einzigen Wiener Adresse entfiel. Nun reicht ein durchgehender Hauptwohnsitz von zwei Jahren in Wien – unabhängig von der Anzahl der Adressen und Umzüge.
  • Eine neue Vergabekategorie unterstützt Haushalte, die trotz Einkommen steigende Wohnkosten aufgrund der Teuerung nicht mehr bewältigen können. Voraussetzung ist ein positiver Bescheid für den Erhalt der Wohnbeihilfe Neu oder der Mietbeihilfe.

Neues Vergabesystem ab 2026

Nun hat der Wiener Landtag die rechtliche Grundlage für das reformierte Vergabesystem beschlossen und damit den Weg für die flächendeckende Umsetzung freigemacht. Die Wohnungsvergabe NEU basiert auf einem Bonuspunkte-System, das die Vergabe von Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen anhand klar definierter Kriterien mit jeweils festgelegten Punktewerten regelt:

Bonus Anspruchsberechtigte Punkte
Aus- und Weiterbildung  der*die Wohnwerber*in absolviert eine Ausbildung oder Weiterbildung mit einem entsprechenden Stundenausmaß 20
Schwangerschaft die Wohnwerberin oder die Partnerin ist schwanger 30
Wohnungswechsel ab 65 Jahren aus dem Gemeindebau  der*die Wohnwerber*in ist Hauptmieter*in einer Gemeindewohnung und hat das 65. Lebensjahr vollendet bis zu 30
Wien-Bonus  der*die Wohnwerber*in hat seit mindestens 6 Jahren einen durchgehenden Hauptwohnsitz in Wien bis zu 45
Lange Wartezeit  der*die Wohnwerber*in hat trotz aktiver Wohnungssuche noch keine Erstreihung bei einer Wohnung erreicht bis zu 45
Jungwiener*in der*die Wohnwerber*in ist unter 25 Jahre alt, verfügt über keinen eigenen Hauptmietvertrag und der künftige Haushalt besteht aus maximal zwei Personen 50
Überbelag  der*die Wohnwerber*in wohnt aktuell als Hauptmieter*in in einer Wohnung, die aufgrund der Haushaltsgröße zu klein ist 50
Wohnkosten der*die Wohnwerber*in bezieht Wohnbeihilfe oder Mindestsicherung mit ausgewiesenem Wohnkostenanteil 50
Wohnung ohne Bad und/oder WC  die aktuelle Wohnung verfügt über kein Bad und/oder kein WC innerhalb der Wohnung bis zu 50
Trennung/Scheidung der*die Wohnwerber*in muss aufgrund einer Trennung oder Scheidung aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen bis zu 50
Wechsel in kleinere Wohnung  der*die Wohnwerber*in ist Hauptmieter*in und möchte in eine Wohnung mit weniger Wohnräumen übersiedeln bis zu 70
Betreute Person  der*die Wohnwerber*in lebt in einer sozialen Einrichtung oder wird dort betreut 75
Alleinerziehend der*die Wohnwerber*in lebt ohne Partner*in und betreut Kinder im gemeinsamen Haushalt 80
Drohender Wohnungsverlust  der*die Wohnwerber*in steht kurz davor, die aktuelle Wohnung zu verlieren bis zu 80
Wohnbedarf aufgrund häuslicher Gewalt  es besteht ein dringender Wohnbedarf aufgrund von Gewalt im gemeinsamen Haushalt 100
Chronische Mobilitätseinschränkung der*die Wohnwerber*in oder eine anrechenbare Person hat eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung und die Wohnung ist dafür nicht geeignet bis zu 100
Pflege zu Hause  der*die Wohnwerber*in oder ein Haushaltsmitglied hat Pflegebedarf ab Pflegestufe 3 und wird zu Hause betreut bis zu 100

Hinweis: Die Bonuspunkte können miteinander kombiniert werden.

Durch die Reform des Vergabemodells sollen künftig Lebenslagen stärker berücksichtigt werden, in denen der Wohnbedarf besonders hoch ist. Dazu zählen etwa Familien mit zu wenig Wohnraum, Alleinerzieher*innen oder Menschen, die durch steigende Wohnkosten stark belastet sind. Auch einschneidende Veränderungen wie eine Trennung oder ein drohender Wohnungsverlust fließen in die Bewertung ein. Ebenso werden besondere Lebensphasen wie Ausbildung oder der Umzug in die erste eigene Wohnung berücksichtigt. Darüber hinaus spielen gesundheitliche Aspekte, Pflegeverantwortung oder Anforderungen an barrierefreies Wohnen eine wichtige Rolle.

Ab wann gilt das neue System?

Die Vorab-Registrierung im neuen System wird ab dem 14. Juli möglich sein, die Wohnungsvergabe NEU wird am 22. September 2026 starten. Gleichzeitig gilt bis Herbst eine Übergangsphase, in der Inhaber*innen eines bestehenden Wiener Wohn-Tickets wie bisher nach Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen suchen können.

So funktionierte das Vergabesystem bisher: 

Was sind SMART-Wohnungen?

2012 vom damaligen Wohnbaustadtrat und heutigen Bürgermeister Michael Ludwig ins Leben gerufen, zielt das SMART-Wohnbauprogramm darauf ab, kostengünstigen Wohnraum für Wiener*innen zu schaffen. SMART-Wohnungen zeichnen sich durch kompakte Grundrisse, niedrige Eigenmittel und leistbare Mieten aus. Der verfügbare Wohnraum soll dabei optimal genutzt werden – auch eine Ausstattung mit handelsüblichen Standardmöbeln ist möglich.

Seit 2019 müssen im Rahmen von Bauträgerwettbewerben und durch den Grundstücksbeirat geprüfte Wohnprojekte zu 50 % in der SMART-Variante umgesetzt werden. Damit möchte die Stadt auf die anhaltend hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum reagieren.

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Wohnungsgrößen und Kosten auf einen Blick

Aufgrund der kompakten Grundrisse sind SMART-Wohnungen besonders für Jungfamilien, Paare, Alleinerzieher*innen, Singles sowie ältere und jüngere Wohnungssuchende geeignet. Die Wohnungen werden gemäß einem vorgegebenen Wohnungsschlüssel in verschiedenen Größen und mit einer unterschiedlichen Anzahl an Zimmern angeboten:

  • Typ A (1 Zimmer): ca. 40 m2
  • Typ B (2 Zimmer): ca. 55 m2
  • Typ C (3 Zimmer): ca. 70 m2
  • Typ D (4 Zimmer): ca. 85 m2
  • Typ E (5 Zimmer): ca. 100 m2

Der Finanzierungsbeitrag (Baukosten- und Grundkostenbeitrag) ist mit maximal 60 € pro m² Wohnnutzfläche gedeckelt. Die Miethöhe ist vergleichbar mit jener von Gemeindewohnungen der Stadt Wien.

Voraussetzungen: Wer bekommt eine SMART-Wohnung?

Um für eine SMART-Wohnung in Frage zu kommen, benötigen Wohnungswerber*innen ein "Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf", gleich wie bei Gemeindewohnungen.

► Details zu den Wohnbedarfsgründen

Die Grundvoraussetzungen sind: 

  • Erfüllung eines Wohnbedarfsgrundes
  • mindestens 17 Jahre alt (Wohnungsanmeldung und Vertragsabschluss erst ab 18 Jahren möglich)
  • seit zwei Jahren ohne Unterbrechung mit Hauptwohnsitz in Wien gemeldet
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Landes bzw. der Schweiz, Status als anerkannter Flüchtling oder Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz als Drittstaatenangehöriger
  • die Einkommenshöchstgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Einkommensgrenzen

Haushaltsgröße Netto-Einkommen jährlich
1 Person 61.280 â‚¬
2 Personen 91.320 €
3 Personen 103.330 €
4 Personen 115.360 €
für jede weitere Person plus 6.730 €

Stand 2026

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SMART mit Superförderung

Gut zu wissen: Bei manchen Wohnprojekten wird zusätzlich zur Hauptförderung die sogenannte Superförderung gewährt. Ob Anspruch darauf besteht, lässt sich im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs oder durch Nutzung des Finanzierungsrechners feststellen.

SMART-Wohnung beantragen: So funktioniert die Anmeldung

Jeweils die Hälfte der SMART-Wohnungen werden über die Wohnberatung Wien vergeben. Wer alle Grundvoraussetzungen und mindestens einen Wohnbedarfsgrund erfüllt, kann ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf - und somit eine SMART-Wohnung - beantragen. Dazu müssen Sie bei der Wohnberatung Wien einen Antrag mit folgenden Unterlagen stellen: 

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Pass, Personalausweis etc.)
  • Geburtsurkunde
  • Aktueller Einkommensnachweis
  • Mietvertrag, Nutzungsvertrag bzw. Grundbuchauszug der derzeitigen Wohnung (außer von Gemeindewohnungen)
  • Bei Schwangerschaft: Mutter-Kind-Pass
  • Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger*innen) benötigen einen gültigen Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich
  • ggf. Heirats-/Partnerschaftsurkunde
  • ggf. Sterbeurkunde bei verwitweten Personen
  • ggf. gerichtliche Dokumente wie Pflegschaftsnachweise, rechtskräftige Scheidungsunterlagen, rechtskräftiger Obsorgenachweis, etc.

Den Antrag kann man entweder online stellen oder man meldet sich bei der Wohnberatung Wien unter der Service-Hotline 01/24 111, vereinbart einen Beratungstermin und reicht die Dokumente bei der Service-Stelle ein.

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SMART-Wohnung online suchen

Haben Sie den Antragsprozess erfolgreich hinter sich gebracht und einen Wiener Wohn-Ticket erhalten, geht's im nächsten Schritt an die Suche Ihrer Wunschwohnung. 

Im Rahmen der "Digitalen Wohnungsvergabe" haben Interessenten die Möglichkeit, auf der Website der Wohnberatung Wien nach passenden Wohnungen oder Wohnbauprojekten zu suchen. Die jeweiligen Wohnungen sind mit Fotos, Grundrissplänen und umfangreichen Zusatzinformationen versehen. Zusätzlich kann nun gezielt nach konkreten Kriterien gesucht werden, zum Beispiel nach der Anzahl an Stufen bis zur Wohnung oder danach, ob es einen Aufzug gibt.

Auf der Plattform werden laufend neue SMART- und Gemeindewohnungen eingestellt. Wenn Ihnen eine Wohnung zusagt, sollten Sie mit der Anmeldung nicht zögern, da diese nur zeitlich begrenzt möglich ist.

Hinweis: Damit Sie sich über die Online-Plattform für geförderte Wohnungen anmelden können, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die Geschäftszahl Ihres Wiener Wohn-Tickets in Ihren Account eintragen.

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Faik Alagic

07. Jänner 2025 - 17:50 Uhr

Wegen Krankheitsbedarf suche ich Smart Wohnung Tipa 2Habe auch Wohntiket

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Ahmad Rajeh

10. Juni 2024 - 14:58 Uhr

Ich brauche eine Wohnung zu 70 m ,3 zimmer

Kececi Magdalena

31. Mai 2024 - 12:43 Uhr

Hallo ich möchte 2zimmer wouhnung mit garten und sauna 1stock ich bin 50 behindert ruhig platz möchte danke schön lg Magdalena

Sandra

25. Oktober 2019 - 14:03 Uhr

Ich kann nur lachen!!!! Wohnticket seid 2015...!!! nur abgesackte Gemeindewohnungen und fast jede verlangt 5000€, Ablöse, für Möbel die sowieso niemand haben möchte-weil verdreckt alt oder verbraucht!!!...Smartes wohnen?....wer hat das Geld dazu?..das ich sie überhaupt bekomme?...und das wo die privat Wohnungen extrem in die Höhe knallen.!!

Susanne

05. Februar 2018 - 10:54 Uhr

Das ist alles Augenauswischerei. Angeblich werden 50 % der Smartwohnungen frei vergeben. Ich bin jetzt seit über 2 Jahren, bei allen möglichen Gesellschaften angemeldet. (Migra, Arag usw) Über das Wohnticket, bekommt man keine Wohnung. Lebe weit unter der Einkommensgrenze und bezahle zur Zeit 62 % nur für die Miete, in meiner Wohnung. Deswegen gibt es kein Wohnticket.

willi

10. Oktober 2017 - 19:44 Uhr

Smart Wohnungen der neu ausdruck für abzocke ,doppelt so teuer wie Gemeinde wohnungen + einmalig 33oo € bei manchen sogar bis zu 15.000 €, wozu ??? Kopfgeld ? das soll sozialer Wohnungsbau sein ? bei den heutigen hungerlöhnen ah das heist ja Mindestloh hat ja jeder mehrere 1000 € daham rumliegen.

Ivana

18. Juli 2017 - 02:01 Uhr

Ich habe das selbe Problem ich bin seid 2014 bei Wiener Wohnen gemeldet und habe vor zwei Jahren meine Mutter verloren und deswegen weil ich meine Wohnung verloren habe und dann als Not bei meiner Tante lebe bis heute , bis heute habe ich jetzt kein Anspruch auf ein Wiener Wohnticket!!!!! Als Begründung ich muss 10 Jahre in ein Eltern Haus gelebt haben oder 2 Jahre an einer Adresse gemeldet sein pff ich würde bis heute zuhause leben wäre meine Mutter nicht gestorben . Ich gehe jede Woche zum Wiener wohnen aber es hat keinen Sinn !! Bei Gemeinde Wohnungen verlangt jeder dreist 5000€ Ablöse! und bei einer Smart Wohnung braucht man nur ein Eigenmitteln von 3300€ Und muss ned noch die Wand ausmalen von den vorbesitzern-.- es wäre schön endlich leben zu können und in Ruhe zur Schule zu gehen

Ivana

18. Juli 2017 - 02:00 Uhr

Ich habe das selbe Problem ich bin seid 2014 bei Wiener Wohnen gemeldet und habe vor zwei Jahren meine Mutter verloren und deswegen weil ich meine Wohnung verloren habe und dann als Not bei meiner Tante lebe bis heute , bis heute habe ich jetzt kein Anspruch auf ein Wiener Wohnticket!!!!! Als Begründung ich muss 10 Jahre in ein Eltern Haus gelebt haben oder 2 Jahre an einer Adresse gemeldet sein pff ich würde bis heute zuhause leben wäre meine Mutter nicht gestorben . Ich gehe jede Woche zum Wiener wohnen aber es hat keinen Sinn !! Bei Gemeinde Wohnungen verlangt jeder dreist 5000€ Ablöse! und bei einer Smart Wohnung braucht man nur ein Eigenmitteln von 3300€ Und muss ned noch die Wand ausmalen von den vorbesitzern-.- es wäre schön endlich leben zu können und in Ruhe zur Schule zu gehen

Michaela

11. September 2016 - 16:06 Uhr

Ich mit meine Tochter wohne bereits in einer Gemeinde Wohnung,bin aber angemeldet für SMART Wohnungen. Wenn die bezugsfertig sein sollten,kann ich die bekommen,trotz das ich in eine Gemeinde Wohnung wohne?

Bianca

02. Mai 2016 - 11:21 Uhr

Ich möchte bitte anmerken, dass ich als ALLEINERZIEHENDE auch keinen Anspruch mehr auf eine Smartwohnungen habe. Seit dieses wundervolle Wohn Ticket in Kraft getreten ist, habe ich keinen Anspruch mehr darauf, da sich die Kriterien massiv verschärft haben und mit den Kriterien für eine Gemeindewohnung gleich sind. Deshalb stößt es mich säuerlich auf, wenn ich Lob für so etwas höre. Mein Sohn und ich wohnen in einer BEFRISTETEN 2 Zimmer Wohnung, bis wir auf der Straße stehen haben wir weder ein Anrecht auf eine SMART Wohnung, noch auf eine Superförderung und schon gar nicht auf eine Gemeindewohnung. Also so viel zu den tollen Smart Wohnung und dem sozialen Wohnbau.

Samantha

28. Dezember 2015 - 12:46 Uhr

Wie meldet man sich für ne smartwohnung an

Redaktion

05. Oktober 2015 - 00:16 Uhr

Sie können sich beim jeweiligen Bauträger anmelden. Laut unserer Information sind bei oben angeführten Projekten alle Wohnungen bereits vergeben. Geförderte Wohnungen sind heiß begehrt, unser Tipp: Sobald Sie irgendwo erfahren, dass ein neues Wohnprojekt gestartet wird, zB eine Nachricht zum Spatenstich, sofort anmelden! Bei manchen Bauträgern hilft es auch, persönlich vorzusprechen.Beste Grüße und alles Gute

santal

04. Oktober 2015 - 22:41 Uhr

Anmelden Smartwohnung

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