Sozialer Wohnbau
Bereits im Vorjahr gab die Stadt bekannt, dass das System der sozialen Wohnungsvergabe mit dem Modell "Wohnungsvergabe NEU" reformiert werden soll. Ab Mai 2025 wurde das neue Modell schrittweise eingeführt.
Nun hat der Wiener Landtag die rechtliche Grundlage für das reformierte Vergabesystem beschlossen und damit den Weg für die flächendeckende Umsetzung freigemacht. Die Wohnungsvergabe NEU basiert auf einem Bonuspunkte-System, das die Vergabe von Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen anhand klar definierter Kriterien mit jeweils festgelegten Punktewerten regelt:
| Bonus | Anspruchsberechtigte | Punkte |
| Aus- und Weiterbildung | der*die Wohnwerber*in absolviert eine Ausbildung oder Weiterbildung mit einem entsprechenden Stundenausmaß | 20 |
| Schwangerschaft | die Wohnwerberin oder die Partnerin ist schwanger | 30 |
| Wohnungswechsel ab 65 Jahren aus dem Gemeindebau | der*die Wohnwerber*in ist Hauptmieter*in einer Gemeindewohnung und hat das 65. Lebensjahr vollendet | bis zu 30 |
| Wien-Bonus | der*die Wohnwerber*in hat seit mindestens 6 Jahren einen durchgehenden Hauptwohnsitz in Wien | bis zu 45 |
| Lange Wartezeit | der*die Wohnwerber*in hat trotz aktiver Wohnungssuche noch keine Erstreihung bei einer Wohnung erreicht | bis zu 45 |
| Jungwiener*in | der*die Wohnwerber*in ist unter 25 Jahre alt, verfügt über keinen eigenen Hauptmietvertrag und der künftige Haushalt besteht aus maximal zwei Personen | 50 |
| Überbelag | der*die Wohnwerber*in wohnt aktuell als Hauptmieter*in in einer Wohnung, die aufgrund der Haushaltsgröße zu klein ist | 50 |
| Wohnkosten | der*die Wohnwerber*in bezieht Wohnbeihilfe oder Mindestsicherung mit ausgewiesenem Wohnkostenanteil | 50 |
| Wohnung ohne Bad und/oder WC | die aktuelle Wohnung verfügt über kein Bad und/oder kein WC innerhalb der Wohnung | bis zu 50 |
| Trennung/Scheidung | der*die Wohnwerber*in muss aufgrund einer Trennung oder Scheidung aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen | bis zu 50 |
| Wechsel in kleinere Wohnung | der*die Wohnwerber*in ist Hauptmieter*in und möchte in eine Wohnung mit weniger Wohnräumen übersiedeln | bis zu 70 |
| Betreute Person | der*die Wohnwerber*in lebt in einer sozialen Einrichtung oder wird dort betreut | 75 |
| Alleinerziehend | der*die Wohnwerber*in lebt ohne Partner*in und betreut Kinder im gemeinsamen Haushalt | 80 |
| Drohender Wohnungsverlust | der*die Wohnwerber*in steht kurz davor, die aktuelle Wohnung zu verlieren | bis zu 80 |
| Wohnbedarf aufgrund häuslicher Gewalt | es besteht ein dringender Wohnbedarf aufgrund von Gewalt im gemeinsamen Haushalt | 100 |
| Chronische Mobilitätseinschränkung | der*die Wohnwerber*in oder eine anrechenbare Person hat eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung und die Wohnung ist dafür nicht geeignet | bis zu 100 |
| Pflege zu Hause | der*die Wohnwerber*in oder ein Haushaltsmitglied hat Pflegebedarf ab Pflegestufe 3 und wird zu Hause betreut | bis zu 100 |
Hinweis: Die Bonuspunkte können miteinander kombiniert werden.
Durch die Reform des Vergabemodells sollen künftig Lebenslagen stärker berücksichtigt werden, in denen der Wohnbedarf besonders hoch ist. Dazu zählen etwa Familien mit zu wenig Wohnraum, Alleinerzieher*innen oder Menschen, die durch steigende Wohnkosten stark belastet sind. Auch einschneidende Veränderungen wie eine Trennung oder ein drohender Wohnungsverlust fließen in die Bewertung ein. Ebenso werden besondere Lebensphasen wie Ausbildung oder der Umzug in die erste eigene Wohnung berücksichtigt. Darüber hinaus spielen gesundheitliche Aspekte, Pflegeverantwortung oder Anforderungen an barrierefreies Wohnen eine wichtige Rolle.
Die Vorab-Registrierung im neuen System wird ab dem 14. Juli möglich sein, die Wohnungsvergabe NEU wird am 22. September 2026 starten. Gleichzeitig gilt bis Herbst eine Übergangsphase, in der Inhaber*innen eines bestehenden Wiener Wohn-Tickets wie bisher nach Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen suchen können.
So funktionierte das Vergabesystem bisher:
Inhalt
2012 vom damaligen Wohnbaustadtrat und heutigen Bürgermeister Michael Ludwig ins Leben gerufen, zielt das SMART-Wohnbauprogramm darauf ab, kostengünstigen Wohnraum für Wiener*innen zu schaffen. SMART-Wohnungen zeichnen sich durch kompakte Grundrisse, niedrige Eigenmittel und leistbare Mieten aus. Der verfügbare Wohnraum soll dabei optimal genutzt werden – auch eine Ausstattung mit handelsüblichen Standardmöbeln ist möglich.
Seit 2019 müssen im Rahmen von Bauträgerwettbewerben und durch den Grundstücksbeirat geprüfte Wohnprojekte zu 50 % in der SMART-Variante umgesetzt werden. Damit möchte die Stadt auf die anhaltend hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum reagieren.
Aufgrund der kompakten Grundrisse sind SMART-Wohnungen besonders für Jungfamilien, Paare, Alleinerzieher*innen, Singles sowie ältere und jüngere Wohnungssuchende geeignet. Die Wohnungen werden gemäß einem vorgegebenen Wohnungsschlüssel in verschiedenen Größen und mit einer unterschiedlichen Anzahl an Zimmern angeboten:
Der Finanzierungsbeitrag (Baukosten- und Grundkostenbeitrag) ist mit maximal 60 € pro m² Wohnnutzfläche gedeckelt. Die Miethöhe ist vergleichbar mit jener von Gemeindewohnungen der Stadt Wien.
Sozialer Wohnbau
Um für eine SMART-Wohnung in Frage zu kommen, benötigen Wohnungswerber*innen ein "Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf", gleich wie bei Gemeindewohnungen.
► Details zu den Wohnbedarfsgründen
Die Grundvoraussetzungen sind:
| Haushaltsgröße | Netto-Einkommen jährlich |
|---|---|
| 1 Person | 61.280 € |
| 2 Personen | 91.320 € |
| 3 Personen | 103.330 € |
| 4 Personen | 115.360 € |
| für jede weitere Person | plus 6.730 € |
Stand 2026
Gut zu wissen: Bei manchen Wohnprojekten wird zusätzlich zur Hauptförderung die sogenannte Superförderung gewährt. Ob Anspruch darauf besteht, lässt sich im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs oder durch Nutzung des Finanzierungsrechners feststellen.
Jeweils die Hälfte der SMART-Wohnungen werden über die Wohnberatung Wien vergeben. Wer alle Grundvoraussetzungen und mindestens einen Wohnbedarfsgrund erfüllt, kann ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf - und somit eine SMART-Wohnung - beantragen. Dazu müssen Sie bei der Wohnberatung Wien einen Antrag mit folgenden Unterlagen stellen:
Den Antrag kann man entweder online stellen oder man meldet sich bei der Wohnberatung Wien unter der Service-Hotline 01/24 111, vereinbart einen Beratungstermin und reicht die Dokumente bei der Service-Stelle ein.
Haben Sie den Antragsprozess erfolgreich hinter sich gebracht und einen Wiener Wohn-Ticket erhalten, geht's im nächsten Schritt an die Suche Ihrer Wunschwohnung.
Im Rahmen der "Digitalen Wohnungsvergabe" haben Interessenten die Möglichkeit, auf der Website der Wohnberatung Wien nach passenden Wohnungen oder Wohnbauprojekten zu suchen. Die jeweiligen Wohnungen sind mit Fotos, Grundrissplänen und umfangreichen Zusatzinformationen versehen. Zusätzlich kann nun gezielt nach konkreten Kriterien gesucht werden, zum Beispiel nach der Anzahl an Stufen bis zur Wohnung oder danach, ob es einen Aufzug gibt.
Auf der Plattform werden laufend neue SMART- und Gemeindewohnungen eingestellt. Wenn Ihnen eine Wohnung zusagt, sollten Sie mit der Anmeldung nicht zögern, da diese nur zeitlich begrenzt möglich ist.
Hinweis: Damit Sie sich über die Online-Plattform für geförderte Wohnungen anmelden können, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die Geschäftszahl Ihres Wiener Wohn-Tickets in Ihren Account eintragen.
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Faik Alagic
07. Jänner 2025 - 17:50 Uhr
Wegen Krankheitsbedarf suche ich Smart Wohnung Tipa 2Habe auch Wohntiket
Alle Kommentare anzeigen
Ahmad Rajeh
10. Juni 2024 - 14:58 Uhr
Ich brauche eine Wohnung zu 70 m ,3 zimmer
Kececi Magdalena
31. Mai 2024 - 12:43 Uhr
Hallo ich möchte 2zimmer wouhnung mit garten und sauna 1stock ich bin 50 behindert ruhig platz möchte danke schön lg Magdalena
Sandra
25. Oktober 2019 - 14:03 Uhr
Ich kann nur lachen!!!! Wohnticket seid 2015...!!! nur abgesackte Gemeindewohnungen und fast jede verlangt 5000€, Ablöse, für Möbel die sowieso niemand haben möchte-weil verdreckt alt oder verbraucht!!!...Smartes wohnen?....wer hat das Geld dazu?..das ich sie überhaupt bekomme?...und das wo die privat Wohnungen extrem in die Höhe knallen.!!
Susanne
05. Februar 2018 - 10:54 Uhr
Das ist alles Augenauswischerei. Angeblich werden 50 % der Smartwohnungen frei vergeben. Ich bin jetzt seit über 2 Jahren, bei allen möglichen Gesellschaften angemeldet. (Migra, Arag usw) Über das Wohnticket, bekommt man keine Wohnung. Lebe weit unter der Einkommensgrenze und bezahle zur Zeit 62 % nur für die Miete, in meiner Wohnung. Deswegen gibt es kein Wohnticket.
willi
10. Oktober 2017 - 19:44 Uhr
Smart Wohnungen der neu ausdruck für abzocke ,doppelt so teuer wie Gemeinde wohnungen + einmalig 33oo € bei manchen sogar bis zu 15.000 €, wozu ??? Kopfgeld ? das soll sozialer Wohnungsbau sein ? bei den heutigen hungerlöhnen ah das heist ja Mindestloh hat ja jeder mehrere 1000 € daham rumliegen.
Ivana
18. Juli 2017 - 02:01 Uhr
Ich habe das selbe Problem ich bin seid 2014 bei Wiener Wohnen gemeldet und habe vor zwei Jahren meine Mutter verloren und deswegen weil ich meine Wohnung verloren habe und dann als Not bei meiner Tante lebe bis heute , bis heute habe ich jetzt kein Anspruch auf ein Wiener Wohnticket!!!!! Als Begründung ich muss 10 Jahre in ein Eltern Haus gelebt haben oder 2 Jahre an einer Adresse gemeldet sein pff ich würde bis heute zuhause leben wäre meine Mutter nicht gestorben . Ich gehe jede Woche zum Wiener wohnen aber es hat keinen Sinn !! Bei Gemeinde Wohnungen verlangt jeder dreist 5000€ Ablöse! und bei einer Smart Wohnung braucht man nur ein Eigenmitteln von 3300€ Und muss ned noch die Wand ausmalen von den vorbesitzern-.- es wäre schön endlich leben zu können und in Ruhe zur Schule zu gehen
Ivana
18. Juli 2017 - 02:00 Uhr
Ich habe das selbe Problem ich bin seid 2014 bei Wiener Wohnen gemeldet und habe vor zwei Jahren meine Mutter verloren und deswegen weil ich meine Wohnung verloren habe und dann als Not bei meiner Tante lebe bis heute , bis heute habe ich jetzt kein Anspruch auf ein Wiener Wohnticket!!!!! Als Begründung ich muss 10 Jahre in ein Eltern Haus gelebt haben oder 2 Jahre an einer Adresse gemeldet sein pff ich würde bis heute zuhause leben wäre meine Mutter nicht gestorben . Ich gehe jede Woche zum Wiener wohnen aber es hat keinen Sinn !! Bei Gemeinde Wohnungen verlangt jeder dreist 5000€ Ablöse! und bei einer Smart Wohnung braucht man nur ein Eigenmitteln von 3300€ Und muss ned noch die Wand ausmalen von den vorbesitzern-.- es wäre schön endlich leben zu können und in Ruhe zur Schule zu gehen
Michaela
11. September 2016 - 16:06 Uhr
Ich mit meine Tochter wohne bereits in einer Gemeinde Wohnung,bin aber angemeldet für SMART Wohnungen. Wenn die bezugsfertig sein sollten,kann ich die bekommen,trotz das ich in eine Gemeinde Wohnung wohne?
Bianca
02. Mai 2016 - 11:21 Uhr
Ich möchte bitte anmerken, dass ich als ALLEINERZIEHENDE auch keinen Anspruch mehr auf eine Smartwohnungen habe. Seit dieses wundervolle Wohn Ticket in Kraft getreten ist, habe ich keinen Anspruch mehr darauf, da sich die Kriterien massiv verschärft haben und mit den Kriterien für eine Gemeindewohnung gleich sind. Deshalb stößt es mich säuerlich auf, wenn ich Lob für so etwas höre. Mein Sohn und ich wohnen in einer BEFRISTETEN 2 Zimmer Wohnung, bis wir auf der Straße stehen haben wir weder ein Anrecht auf eine SMART Wohnung, noch auf eine Superförderung und schon gar nicht auf eine Gemeindewohnung. Also so viel zu den tollen Smart Wohnung und dem sozialen Wohnbau.
Samantha
28. Dezember 2015 - 12:46 Uhr
Wie meldet man sich für ne smartwohnung an
Redaktion
05. Oktober 2015 - 00:16 Uhr
Sie können sich beim jeweiligen Bauträger anmelden. Laut unserer Information sind bei oben angeführten Projekten alle Wohnungen bereits vergeben. Geförderte Wohnungen sind heiß begehrt, unser Tipp: Sobald Sie irgendwo erfahren, dass ein neues Wohnprojekt gestartet wird, zB eine Nachricht zum Spatenstich, sofort anmelden! Bei manchen Bauträgern hilft es auch, persönlich vorzusprechen.Beste Grüße und alles Gute
santal
04. Oktober 2015 - 22:41 Uhr
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