Wohnungsvergabe NEU: Ab Mai neue Kriterien für Gemeindewohnungen

Gemeindebau in der Weimarer Straße erbaut 1925-1929.
© wikimedia.org/ Funke | Gemeindwohnungen in der Weimarer Straße erbaut 1925-1929.

Welche Voraussetzungen für den Einzug in eine Gemeindewohnung benötigt werden, wie die Vergabe vonstatten geht, wo man sich anmelden muss und was eigentlich der Unterschied zu einer geförderten Wohnung ist, erfahren Sie hier.

Erstellt von: | aktualisiert am 29. April 2025
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Neue Vergabekriterien für den sozialen Wohnbau

Die Stadt Wien reformiert ihr System der sozialen Wohnungsvergabe mit dem Modell "Wohnungsvergabe NEU", das ab 1. Mai 2025 schrittweise eingeführt wird. Ziel ist ein flexibleres, gerechteres und transparenteres Vergabesystem, das sich besser an individuelle Lebenssituationen anpasst. Was ändert sich für Wohnungssuchende?

Änderungen ab 1. Mai 2025

  • Die bisherige Voraussetzung eines durchgehenden zweijährigen Hauptwohnsitzes an einer einzigen Wiener Adresse entfällt. Künftig reicht ein durchgehender Hauptwohnsitz von zwei Jahren in Wien – unabhängig von der Anzahl der Adressen und Umzüge.

  • Eine neue Vergabekategorie unterstützt Haushalte, die trotz Einkommen steigende Wohnkosten aufgrund der Teuerung nicht mehr bewältigen können. Voraussetzung ist ein positiver Bescheid für den Erhalt der Wohnbeihilfe Neu oder der Mietbeihilfe.

Weitere Reformen ab 2026

  • Einführung eines zentralen Wiener Wohn-Tickets: Künftig gibt es nur noch ein Wiener Wohn-Ticket, mit dem man sich für eine leistbare Wohnung vormerken lassen können – unabhängig davon, ob es sich um eine Gemeindewohnung oder eine geförderte Wohnung handelt.

  • Einführung eines Punktesystems, das individuelle Lebenssituationen besser berücksichtigt, anstelle von fixen Wohnbedarfsgründen. 

Das neue Modell soll den sozialen Wohnbau Wiens zukunftssicher machen und flexibler an sich verändernde Lebensumstände – sei es eine Trennung, eine neue Ausbildung, Familienzuwachs oder Pflegebedarf – angepasst sein, um mehr Menschen einen Zugang zu leistbarem Wohnraum zu ermöglichen. 

Erhalten bleiben sollen unbefristete Mietverträge und der Wien-Bonus für all jene, die schon lange in Wien leben.

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Was ist eine Gemeindewohnung?

Gemeindewohnungen sind Mietwohnungen der Stadt Wien. Sie zeichnen sich durch leistbare Mieten und unbefristete Mietverträge aus. Außerdem sind keine Provision und größtenteils auch keine Eigenmittel zu bezahlen.

Gemeindebau vs. geförderter Wohnbau

Unter Gemeindebau versteht man Wohnanlagen, welche von der Stadt bzw. Gemeinde in Auftrag gegeben, realisiert, finanziert und schlussendlich in ihrer Verwaltung eingegliedert werden. Jegliche Verantwortung für die Gemeindewohnungen trägt in diesem Fall die Stadt Wien.

Der Unterschied zu einem geförderten Wohnbau liegt darin, dass Letzterer von privaten Immobilienbesitzern finanziert und verwaltet wird. Der geförderte Wohnbau und die Gemeindewohnungen unterscheiden sich somit nur im Besitzer und der Hausverwaltung.

Wie komme ich zu einer Gemeindewohnung?

Um eine Gemeindewohnung zu bekommen, wird ein "Wiener Wohn-Ticket mit begründeten Wohnbedarf" benötigt. Mit dem Wohn-Ticket wird geprüft, ob die*der Antragsteller*in überhaupt die Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung erfüllt.

Hinweis: Der ehemalige Vormerkschein wurde durch das Wiener Wohn-Ticket abgelöst.

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Voraussetzungen: Wer bekommt eine Gemeindewohnung?

Um Anspruch auf eine Gemeindewohnung der Stadt Wien zu haben, müssen Antragsteller*innen einige Grundvoraussetzungen erfüllen: 

  • mindestens 17 Jahre alt (Wohnungsanmeldung und Vertragsabschluss erst ab 18 Jahren möglich)
  • seit zwei Jahren ohne Unterbrechung mit Hauptwohnsitz in Wien gemeldet
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Landes bzw. der Schweiz, Status als anerkannter Flüchtling oder Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz als Drittstaatenangehöriger
  • Geklärte Familienverhältnisse: Ehepartner*innen und Personen, die in einer aufrechten eingetragenen Partnerschaft leben, können nur gemeinsam ein Wiener Wohn-Ticket beantragen.
  • Erfüllung eines Wohnbedarfsgrundes (mehr dazu weiter unten)
  • folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden (Stand 2025):
Haushaltsgröße Netto-Einkommen jährlich
1 Person 59.320,00 €
2 Personen 88.400,00 €
3 Personen 100.030,00 €
4 Personen 111.660,00 €
für jede weitere Person plus 6.510,00 €
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Wohnbedarfsgründe

Um ein Wiener Wohn-Ticket zu erhalten, das Ihnen Anspruch auf eine Gemeindewohnung der Stadt Wien gewährt, müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen mindestens einen Wohnbedarfsgrund erfüllen.

1. unter 30 Jahre und bisher noch keine eigene Wohnung gehabt (Jungwiener*in)

Man ist Jungwiener*in, wenn man:

  • jünger als 30 Jahre ist
  • seit 10 Jahren im elterlichen Haushalt lebt
  • nicht Hauptmieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung / eines Hauses ist

Diese Initiative soll es der jungen Generation Wiens ermöglichen, das Elternhaus zu verlassen und die ersten eigenen vier Wände für einen erschwinglichen Preis zu beziehen. 

Mit diesem Ticket können zwei Gemeindewohnungen mit maximal zwei Wohnräumen besichtigt werden. Lehnen Sie beide Wohnungen ab, können Sie das Wiener Wohn-Ticket weiterhin nutzen, um eine günstige geförderte Wohnung zu finden, zum Beispiel eine SMART-Wohnung.

Smart-Wohnungen von der Gemeinde – Was ist das?

Smart-Wohnungen zeichnen sich durch kompakte Grundrisse und vergleichsweise günstige Mieten und Eigenmittel aus. Dieses Wohnungsangebot richtet sich primär an Jungfamilien, Paare, Alleinerzieher sowie Singles. Um selbst Teil des "smarten" Wohnbau-Projektes es zu werden, müssen die Grundvoraussetzungen für das Wiener Wohn-Ticket sowie ein begründeter Wohnbedarf nachgewiesen werden.

2. Partner*in lebt in einem getrennten Haushalt

Der Zuzug Ihrer Partnerin*Ihres Partners und eine damit verbundene Haushaltszusammenführung ist nicht möglich, da die bestehende Wohnung zu klein ist und dadurch eine Überbelegung entstehen würde. Der Wohnbedarfsgrund "getrennter Haushalt" richtet sich an Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Lebensgefährt*innen.

3. derzeitige Wohnung ist überbelegt

Eine Wohnung ist überbelegt, wenn:

  • 2 Personen in 1 Wohnraum leben
  • 3 Personen in 2 Wohnräumen leben
  • 5 Personen in 3 Wohnräumen leben
  • 7 Personen in 4 Wohnräumen leben
  • 9 Personen in 5 Wohnräumen leben
  • die derzeitige Wohnung unter 15 m² groß ist

Nur enge Familienmitglieder zählen für die Berechnung des Überbelages (Großeltern, Eltern, Kinder und (Ehe)-Partner*in), Geschwister zählen nicht dazu. Eine Schwangerschaft wird ab dem Mutter-Kind-Pass berücksichtigt.

4. Sie sind alleinerziehend und brauchen eine Wohnung

Zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügt die*der Alleinerzieher*in über kein alleiniges Hauptmietverhältnis bzw. ist kein*e Eigentümer*in einer Wohnung. Ein minderjähriges Kind lebt mehr als sechs Monate im Jahr bei Ihnen und Sie beziehen die Familienbeihilfe.

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5. aus altersbedingten Gründen wird eine neue Wohnung benötigt

Sie sind über 65 Jahre alt und ...

  • ... wohnen in einem Wohnhaus ohne Lift und/oder in einer Wohnung ohne Bad und/oder WC ...
  • ... oder beziehen Pflegegeld mindestens der Pflegestufe 3.

Eine Bestätigung der Hausverwaltung über die aktuelle Wohnsituation ist erforderlich.

6. aus krankheitsbedingten Gründen wird eine neue Wohnung benötigt

Sie können aus gesundheitlichen Gründen Ihre Wohnung nicht mehr erreichen, die nur über mehrere Stufen zugänglich ist, und wohnen in einer Wohnung ohne Bad und/oder WC.

Eine Bestätigung der Hausverwaltung über die aktuelle Wohnsituation sowie eine fachärztliche Bestätigung sind erforderlich.

7. eine Personen im Haushalt ist Rollstuhlfahrer*in

Sie oder ein Mitglied Ihrer Kernfamilie (Großeltern, Eltern, Kinder, Ehepartner*in) ist auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder dies wird in Zukunft nötig sein. 

Eine Bestätigung der Hausverwaltung über die aktuelle Wohnsituation sowie eine fachärztliche Bestätigung sind erforderlich.

Gemeindewohnung beantragen: So funktioniert die Anmeldung

Wer alle Grundvoraussetzungen und mindestens einen Wohnbedarfsgrund erfüllt, kann ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf - und somit eine Gemeindewohnung - beantragen. Dazu müssen Sie bei der Wohnberatung Wien einen Antrag mit folgenden Unterlagen stellen: 

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Pass, Personalausweis etc.)
  • Geburtsurkunde
  • Aktueller Einkommensnachweis
  • Mietvertrag, Nutzungsvertrag bzw. Grundbuchauszug der derzeitigen Wohnung (außer von Gemeindewohnungen)
  • Bei Schwangerschaft: Mutter-Kind-Pass
  • Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger*innen) benötigen einen gültigen Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich
  • ggf. Heirats-/Partnerschaftsurkunde
  • ggf. Sterbeurkunde bei verwitweten Personen
  • ggf. gerichtliche Dokumente wie Pflegschaftsnachweise, rechtskräftige Scheidungsunterlagen, rechtskräftiger Obsorgenachweis, etc.

Den Antrag kann man entweder online stellen oder man meldet sich bei der Wohnberatung Wien unter der Service-Hotline 01/24 111, vereinbart einen Beratungstermin und reicht die Dokumente bei der Service-Stelle ein.

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Gemeindewohnung online suchen

Haben Sie den Antragsprozess erfolgreich hinter sich gebracht und einen Wiener Wohn-Ticket erhalten, geht's im nächsten Schritt an die Suche Ihrer Wunschwohnung. 

Im Rahmen der "Digitalen Wohnungsvergabe" haben Interessenten die Möglichkeit, auf der Website der Wohnberatung Wien nach passenden Wohnungen oder Wohnbauprojekten zu suchen. Die jeweiligen Wohnungen sind mit Fotos, Grundrissplänen und umfangreichen Zusatzinformationen versehen. Zusätzlich kann nun gezielt nach konkreten Kriterien gesucht werden, zum Beispiel nach der Anzahl an Stufen bis zur Wohnung oder danach, ob es einen Aufzug gibt.

Auf der Plattform werden laufend neue Gemeindewohnungen (und auch andere geförderte Wohnungen) eingestellt. Wenn Ihnen eine Wohnung zusagt, sollten Sie mit der Anmeldung nicht zögern, da diese nur zeitlich begrenzt möglich ist. Sie können sich gleichzeitig für drei bezugsfertige Wohnungen und zehn Planungsprojekte anmelden.

Hinweis: Damit Sie sich über die Online-Plattform für Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen anmelden können, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die Geschäftszahl Ihres Wiener Wohn-Tickets in Ihren Account eintragen.

Wie lange muss man auf eine Gemeindewohnung warten?

Die durchschnittliche Wartezeit für die Prüfung eines Antrages beträgt zwei bis drei Tage. Nach einer positiven Rückmeldung sind Sie jedoch noch nicht für eine Gemeindewohnung zugeteilt. Es wird Ihnen lediglich mitgeteilt, ob Sie als Antragsteller*in in Frage kommen oder nicht.

Wie lange es bis zur tatsächlichen Schlüsselübergabe dauert, hängt von Ihren Präferenzen ab. Suchen Sie eine Gemeindewohnung ausschließlich in Ihrem Wunschbezirk, kann die Wohnungssuche unter Umständen länger dauern. Je flexibler bezüglich Ausstattung und Lage, desto kürzer die Wartezeit.

Bonuszeitraum für langjährige Wiener*innen

Einen Bonus erhalten "alteingesessene" Wiener*innen: Weist ein*e Interessent*in einen zumindest durchgehend fünfjährigen Wohnsitz in Wien (d.h. Hauptwohnsitz in Wien ohne Nebenwohnsitz außerhalb von Wien) auf, wird das Gültigkeitsdatum des Wohn-Tickets – nach dem die Reihung bei der Vergabe der Gemeindewohnungen erfolgt – je fünf Jahre Hauptwohnsitz um drei Monate verbessert. Wer also länger in Wien lebt, wird bei der Vergabe bevorzugt. 

Sie haben bereits eine Gemeindewohnung und wollen diese tauschen, wechseln oder zusammenlegen? Für die Direktvergabe und den Wohnungstausch von Gemeindewohnungen steht der Wohnungsanzeiger zur Verfügung.

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Susanne

06. August 2024 - 13:40 Uhr

Meine Tochter musste nach langjährigen Partnerschaft aus der Wohnung ausziehen,ich habe Sie bei mir aufgenommen nun wird Ihr von Wr.Wohnen ein Wohnticket verwehrt weil Sie noch nicht 2Jahre bei mir gemeldet ist

Alle Kommentare anzeigen

Privat

06. Juni 2024 - 09:52 Uhr

Ich habe am 9.1.2024 einen Online-Antrag als Jungwiener gestellt und habe immer noch keine Rückmeldung von der Wiener Wohnberatung erhalten. Trotz meiner zehn Rückrufbitten wurde ich kein einziges Mal kontaktiert. Auch auf meine E-Mails wird nicht geantwortet. Als ich bei meinem Termin war, wurde mir mitgeteilt, dass sich mein Antrag seit Anfang Februar in der Genehmigung befindet und seit vier Monaten keine Fortschritte gemacht wurden. Es ist wirklich traurig, dass die Wiener Wohnberatung so langsam arbeitet und die Kunden nicht einmal ordentlich betreut. Weiß jemand, was ich tun kann?

Eva

25. April 2024 - 18:50 Uhr

Ich hab am 03.1.2024 Antrag gestellt für Gemeinde Wohnung. Alle Unterlagen gehabt am 3.1.2024 mit.Jedes Monat die Beraterin schickt mir Nachricht das sie benötigen Unterlagen und immer die gleiche.Wo kann ich mich wenden das irgendwas geht .weiter?Hab ich schon viel mal Wohnberatung angerufen und immer bekomme die selbe Antwort wir rufen sie züruck. Es ist 4 Monate kein Anruf .Es ist so traurig wie die Kunde sind betreut bei Wohnberatung .Mit freundlichen Grüßen

Ursula luckner

16. Juni 2023 - 13:01 Uhr

Ich bin o,,stadtsburger 62 habe one begrudge 3mal eine absage bekommen bin 7o % behind ert

Aniko Cserepesova

05. April 2023 - 09:41 Uhr

Guten Tag, ich habe 2022 meine Gemeindewohnung zurück gegeben, weil ich zu mein Partner gezogen bin, jezt haben wir uns getrennt und habe meine Entscheidung bereut. Habe ich eine Chance noch einmal eine Gemeindewohnung zu bekommen bzw ist noch mein Vormerkschein vom 2014 gültig?

Isolde Maria Tappeiner

03. März 2023 - 13:40 Uhr

Wiener Wohnen und Wohnberatung Wien ist freundlich, hilfsbereit und entgegenkommend. Ein herzliches Dankeschön, für all die Hilfen, welche ich für Menschen eingebracht habe.

Redaktion

08. November 2022 - 10:36 Uhr

S.g. Herr Strausz, bitte melden Sie sich dazu bei Wiener Wohnen unter www.wohnberatung-wien.at.Beste Grüße aus der Redaktion

Michael Strausz

07. November 2022 - 16:39 Uhr

Ich bin Mindestpensionist und seit 9 Jahren geschieden.Meine derzeitige nicht geförderte Wohnung hat einen Wohnraum und ist 35m2 klein. Die Kaltmiete beträgt 490€.Da ich mir die Kosten mit meiner monatlichen Pension von 1.137€ dank gestiegener Energiekosten nicht mehr leisten kann, muss ich die Wohnung bis Jahresende zurückgeben..Habe ich die Möglichkeit, um eine Gemeindewohnung anzusuchen?

Arben Mehmetaj

29. Oktober 2022 - 16:55 Uhr

Kann ich komme dort in gemeinde wiener wohnen mit formular I habe vergessen meine password

11. September 2022 - 18:15 Uhr

Ich bin vor 49 Jahren in Wien geboren und habe auch seit dem die meiste Zeit in Wien gelebt (kurzfristig in Niederösterreich) bin Alleinstehend und mein Einkommen wäre auch innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenze. ABER: Ich bekomme keine günstige Gemeindewohnung, weil ich bereits in einer Sündteuren Genossenschaftswohnung wohne. Das ist sozial?

Susanne

19. Mai 2021 - 15:16 Uhr

Schönen guten Tag,eine Frage: mein Sohn hat eine Gemeindewohnung, eine Bekannte gibt Ihre Gemeindewohnung zurück, da sie in ein anderes Bundesland übersiedeln, ist es möglich, dass er diese Wohnung übernehmen kann.........hat die gleiche Größe, ist nur "jünger" und besser angelegt??Vielen Dank für die Antwort.Freundliche Grüße

Redaktion

19. März 2021 - 15:06 Uhr

Liebe Frau Larysa,wir sind hier nicht die richtige Anspechadresse, trotzdem möchten wir Ihnen weiterhelfen. Bezüglich Ihrer Anfrage wenden Sie sich an die Wohnberatung der Stadt Wien. Hier ein Link zu "Frauen und Wohnen" mit einem Link zur Wohnberatung. https://www.wien.gv.at/menschen/frauen/stichwort/wohnen/wohnberatung.htmlMfG aus der Redaktion

Larysa

17. März 2021 - 21:11 Uhr

Ich lebe in getrennte haushalt mit meinem Mann in seinen Haus in 3 km von Wien. Leider wir verstehen uns nicht und ich möchte eine Wohnung bekommen in Wien, weil ich dort arbeite. Darf ich trotzdem ein Wohn Ticket bekommen..?

K.

23. Dezember 2020 - 20:03 Uhr

Ich bin seit 3 Jahren in Wien, habe meine Lehre fertig gemacht. Habe gerade eine Arbeit bekommen. Ich erfülle meiner Meinung nach alle Kriterien. Doch die Wiener Wohnticket-Seite sagte nein.... Wie soll man das jetzt verstehen? Man bekommt auch keine Begründung. Ich möchte einfach nur eine richtige Erklärung oder kann man mit einer Person über das Anliegen reden?

Engelbert

12. Dezember 2020 - 11:16 Uhr

Ich lebe seit 34 Jahre in Wien in einer Altbau Wohnung der Kategorie D ich wollte auch gerne eine Gemeindebau Wohnung aber ich bekomme keine das ist nicht gerecht

Redaktion

25. Juni 2020 - 10:21 Uhr

Liebe Frau Knack,um einen Antrag auf das Wiener Wohn-Ticket stellen zu können, quasi die Eintrittskarte zum Wohnungsangebot der Stadt Wien, müssen einige Grundbedingungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass man "Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse"Eine andere Form der Unterstützung könnte die Wohnbeihilfe sein. Infos dazu finden Sie unter diesem Link https://www.stadt-wien.at/wien/soziales-buerokratie/wohnbeihilfe.htmlBeste Grüße aus der Redaktion

Isabella

25. Juni 2020 - 00:27 Uhr

Ich lebe mit meinen zwei Kindern, in Schwangerschaft mit meinem dritten Kind in einer Wohnung mit Wohnküche und Kabinett, also eineinhalb Zimmer, bin aber erst im März 2020 nach Wien gekommen, kann ich trotzdem in meiner Situation eine Gemeindewohnung beantragen?

Irma

25. Mai 2020 - 17:52 Uhr

Warum kann das 18 jährige Enkerl die bis jetzt bei ihren Eltern wohnte, die 3-Zimmer Gemeindebauwohnung der verstorbenen Grossmutter übernehmen?Die Enkelin ist z.B. Studentin und macht daraus eine WG mit Mitbewohner die mehr als ihren Mietanteil zahlen und so kann man sich gut finanzieren.Das ist alles rechtlich in Ordnung, oder nicht?

Peter

28. März 2020 - 09:03 Uhr

Ich lebe mit meiner Frau und meinen beiden Stiefkinder 17 u. 18 in einer für uns sehr teuren Buwog Genossenschaftswohnungin Wien. Anfangs waren wir zu fünft, doch meine Tochter 17 hat sich entschlossen doch wieder bei ihrer Mutter zu leben. Der leibliche Vater meiner Stiefkinder lebt im Notstand und wird daher bald gar keine Alimente mehr zahlen. Die Miete ist gerade gestern wieder von 1.204,- auf 1.228,- erhöht worden. :( Die Wohnung ist einfach nicht mehr leistbar, haben wir Anspruch auf eine Gemeindewohnung?

F

21. März 2020 - 18:34 Uhr

ich wohne bereits seid 20 jahren in wien, bin ein sogenannter "binnenmigrant" von nö. (natürlich auch dort geboren) wurde bereits "3x abgelehnt da ich privat wohne und 52 jahre alt bin. wieso muss ein österreicher sich "privat" eine wohnung suchen und viel bezahlen, und "andere" bekommen sofort eine große wohnung mit loggia........?!?! (für mich absolut unverständlich, da hr. bgm, ja immer laut verkündet, personen die lange in wien wohnen haben ebenso eine chance!!!!

Christian

17. Dezember 2019 - 10:49 Uhr

Habe COPD 3 nach GOLD bin im 2 stock und brauche eine Wohnung ohne stufen .lg Christian .H

Manuel

09. Oktober 2019 - 12:30 Uhr

Ich wohne seit 6 Jahren durchgehend in Wien, arbeite seit 14 Jahren in Wien (mit Unterbrechung, da Umschulung zu neuem Beruf) und jedes mal wenn ich Anfrage wird mir gesagt ich hätte keinen Anspruch, jedes mal mit anderen Argumenten. Kennt sich überhaupt jemand aus dort?Wiener Wohnservice ist eine Enttäuschung.

Wolfgang

05. Oktober 2019 - 13:53 Uhr

Wie lange muss man in einer überbelegten Wohnung wohnen, um ein Ticket zu bekommen?

Redaktion

12. Juni 2019 - 10:36 Uhr

Sehr geehrte Frau Maier,wir dürfen Sie bitte mit dieser Frage direkt an Wiener Wohnen weiterleiten, erreichbar unter der Service-Nummer 05 75 75 75.MfG aus der Redaktion

Eva

11. Juni 2019 - 08:53 Uhr

Ich habe eine Gemeinde Wohnung möchte diese meiner Tochter überlassen weil ich keine 3 Zimmer mehr brauche bekomme ich trotzdem von der Gemeinde Wien eine kleinere Wohnung????

Redaktion

16. Mai 2019 - 10:03 Uhr

;-) ja richtig! Danke für den Hinweis!MfG aus der Redaktion

S

15. Mai 2019 - 23:54 Uhr

Ich glaube sie meinten eher jünger als 30 Jahre , nicht älter ...

I.

28. Dezember 2018 - 15:22 Uhr

Eine Frage hätte ich: Sind die Sonderzahlungen wie ein Bonus im "Netto-Einkommen jährlich" zu berücksichtigen? Das Bonus ist vom Jahr zu Jahr unterschiedlich, ist nicht fix wie das Gehalt und es kann sein, dass das 14-mal Gehalt unter der Grenze ist, aber mit dem o.g. Bonus höher wird.

Sas

19. November 2018 - 12:26 Uhr

So einfach ist das alles nicht. Denn ich lebe schon seit 9 Jahren in Wien, und wurde jedesmal bei Wiener Wohnen angewiesen. Warum, keine Ahnung. Jetzt musste ich mich an die Wohnungskommission wenden, um vielleicht eine Gemeindewohnung zu bekommen.Österreicher bin ich auch, da wird's wohl weiterhin eher schlecht aussehen.

L

22. Oktober 2018 - 22:59 Uhr

Ich war einmal in der Guglgasse - da weiß die "Linke nicht was die Rechte" tut. Spielregeln werden geändert, Computerabstürze - zum Erbrechen das alles. Diese Leute müssen sich einmal selbst fragen "Wo war mei Leistung". Ein letztklassiges Beamtenvölkchen ...

Redaktion

11. Juni 2018 - 12:03 Uhr

Sehr geehrter Herr Peter,danke für den Hinweis. Bitte schauen Sie nochmals im Artikel im Absatz Gemeindewohnung anmelden, dort finden Sie nun den LINK zur Wohnberatung Wien und zur Anmeldung für das Wohnticket.Alles Gute und Grüße aus der Redaktion!

Peter

08. Juni 2018 - 12:59 Uhr

Wo findet man das Formular für die Anmeldung eines Wohntickets????? Muß das immer alles so kompliziert sein? wer gestaltet hier die Seiten mit welcher Absicht?

Michi

04. Mai 2018 - 19:00 Uhr

Wiener Wohnen.. inkompetent, umständlich, unlogisch.. jeder der dort arbeitet sollte sich in Grund und Boden schämen!

Julia

06. Dezember 2017 - 15:04 Uhr

Es heißt andauernd das die Stadt Wien nicht so viele Gemeindewohnungen zur verfügung haben. Alleinerziehende Mütter schwangere Frauen werden abgelehnt, da das Kind eventuell tot auf die Welt kommen kann . Polizeischüler in der Ausbildung bekommen innerhalb von 2 Monaten eine Wohnung weil sie für den Staat tätig sind. Aber da ist das egal, dass die Person die Ausbildung abrechen könnte...

Angelika

04. August 2017 - 10:28 Uhr

Ein Single, der also € 3.139.- netto/Monat verdient und noch bei den Eltern wohnt, hat Anspruch auf eine Gemeindewohnung?EUER ERNST?!

Bianca

19. Juli 2017 - 23:50 Uhr

Als geborene Wienerin war ich gezwungen nach NÖ auszuwandern, da ich seinerzeit als Singel in Wien keine Gemeindewohnung zugesprochen bekam (obwohl so viele im Umkreis meiner elterlichen Wohnung leer standen). Alle anderen Wohnungen waren für mich nicht finanzierbar. Mein Lebensmittelpunkt ist aber noch immer Wien. Ohne Auto habe ich nun nur mehr die Option wieder nach Wien zurück zu ziehen. Welche Möglichkeit habe ich nun, in Wien eine Gemeindewohnung zu bekommen?

F

29. Mai 2017 - 18:09 Uhr

Ich bin eine alleinerziehende Mama mit 2 Kinder und bekomme wegen der Größe 90 m2 kein Wohnticket obwohl das Haus in dem ich wohne Ende 2018 abgerissen wird! Was kann ich da tun um ein Wohnticket zu erhalten? Mir droht sonst mit Ende 2018 die Obdachlosigkeit mit 2 Kindern!

E

01. März 2017 - 17:21 Uhr

Guten Tag.Meine Tochter hat seit 2 Jahren das Wohnticket . Ab wann kann sie eine Direktvergabewohnung nehmen? Danke im vorraus

Peter

20. Jänner 2017 - 11:27 Uhr

Guten Tag,unter den vielen Beispielen, die hier angeführt werden, unter welchen Voraussetzungen man berechtigt ist, um eine Gemeindewohnung anzusuchen, fehlt mir das Beispiel: Was ist mit einer Frau, die nach dem Tod des Ehemannse finanziell nicht in der Lage ist, die Wohnung zu erhalten und ausziehen muss?

Judith

22. August 2016 - 00:16 Uhr

Eine alleinstehende Person mit über 3000 Euro Monatsgehalt bekäme eine günstige Gemeindewohnung, weil sie es z.B. bisher bevorzugt hat daheim zu wohnen. Eine Person, wie z.B. eine alleinerziehende Mutter, mit einem Bruchteil dieses Gehaltes, hat keinen Anspruch weil sie nicht mehr bei den Eltern wohnt. Wiener Wohnen vergibt Wohnungen unter diesen und anderen Voraussetzungen, gut. Nur was hat das Wort 'sozial' auf der Seite verloren? Hauptsache man beschwert sich über die scheinbar unzumutbare Leseschwäche unserer Kinder... Wirklich unzumutbar finde ich diese (und andere) rein populistische Wortzierden mit denen man gleich das ganze Volk für dumm erklärt.

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