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Immer wieder kommt es zu gefährlichen Zwischenfällen mit Kohlenmonoxid (CO) in Wohnungen, weil mobile Klimageräte falsch eingesetzt werden. Dabei entsteht häufig ein Unterdruck, der verhindert, dass Abgase – etwa aus Gasthermen – ordnungsgemäß über den Kamin abziehen können. In der Folge kann sich eine gefährlich hohe CO-Konzentration in den Innenräumen bilden.
Das geruchs- und farblose Gas kann bereits in geringen Mengen gesundheitsschädlich sein. Typische Anzeichen einer CO-Vergiftung sind Unwohlsein, Schwindel oder Übelkeit – im schlimmsten Fall droht Lebensgefahr.
Die Feuerwehr warnt daher eindringlich: Beim Betrieb von Klimageräten ist unbedingt auf eine ausreichende Belüftung zu achten. Zusätzlich wird empfohlen, CO-Warnmelder zu installieren, um sich frühzeitig vor einer möglichen Vergiftung schützen zu können.
Wenn eine mobile Klimaanlage und die Therme gleichzeitig in Betrieb sind, liegt die Gefahr im Luftverbrauch beider Geräte. Bei hohen Außentemperaturen kann es vorkommen, dass die Thermik im Kamin nicht mehr richtig funktioniert. Der normalerweise vorherrschende Unterdruck, der durch die Temperaturunterschiede außerhalb und innerhalb der Wohnung entsteht, saugt Kohlenmonoxid von der Therme nach draußen ab.
Durch die Sommerhitze ist dieser Effekt nur noch beschränkt gegeben. Wenn dann noch dazu eine mobile Klimaanlage dem Raum die Wärme und die Luft zum funktionieren absaugt, entsteht der Unterdruck nicht außerhalb, sondern innerhalb der Wohnung. In der Konsequenz gelangt das Kohlenmonoxid zurück in die Wohnung. Der Leiter der MieterHilfe Christian Bartok rät unbedingt zu einer fest montierten Klimaanlage, denn durch diese lässt sich der ungewünsche Effekt vermeiden. Diese sollte jedoch vom Vermieter genehmigt und von fachkundigem Personal installiert werden.
Die Wartung der Therme ist gleich in mehrerer Hinsicht von Vorteil. Auf der einen Seite werden dadurch Energiekosten gespart, auf der anderen wird das Austreten von Kohlenmonoxid und die Gefahr eines damit verbundenen Unfalls deutlich verringert. Zusätzlich raten Experten zu regelmäßigen Überprüfungen durch den Luftverbund. Dieser stellt sicher, dass auch bei widrigen Witterungsverhältnissen eine ausreichende Sauerstoffzufuhr innerhalb der Wohnung gegeben ist und den Bewohnern und Bewohnerinnen keine Gefahr droht.
Seit dem 1.1.2015 ist rechtlich eindeutig festgehalten, dass der Vermieter die Therme oder Warmwasseraufbereitungsgeräte als mitvermieteten Gegenstand reparieren und gegebenenfalls sogar austauschen lassen muss, ganz auf seine Kosten. Ausgenommen sind dabei jedoch Ein- und Zweifamilienhäuser und setzt auch eine routinierte Wartung voraus, welche wiederrum zu den Pflichten der Mieter und Mieterinnen gehört. Dabei wird die Therme gereinigt und auf Funktionstüchtigkeit hin überprüft.
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