Führerschein verloren: Was nun?

polizei kontrolliert alkoholpegel eines fahrers
© 123rf.com | Führerschein weg? So bekommen Sie ihn wieder.

Führerschein weg? Ob der Führerschein einfach nur verloren gegangen ist, oder bei einer Alkoholkontrolle abgenommen wurde. Hier finden Sie Möglichkeiten, wie Sie Ihren Führerschein schnell wiederbekommen.

Erstellt von: | aktualisiert am 23. März 2026
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Den Führerschein zu verlieren ist ärgerlich. Bemerkt man die Abwesenheit der rosa Karte, sollte man binnen einer Woche den Verlust oder Diebstahl bei der Polizei melden. Denn: Ohne Führerschein fahren, auch wenn dieser nur verloren wurde, ist strafbar.

Eine vergebührte Bestätigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige gilt innerhalb Österreichs vier Wochen lang als Führerscheinersatz. In dieser Zeit muss man einen neuen Führerschein bei der Behörde beantragen. Das Formular für den Antrag bekommt man bei der Führerscheinbehörde oder als Download auf der Seite des digitalen Amts für Österreich.

Zuständige Führerscheinbehörden:

  • In Städten mit Landespolizeidirektion: Landespolizeidirektion bzw. in Wien das Verkehrsamt
  • In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: Bezirkshauptmannschaft bzw. in Krems und Waidhofen/Ybbs das Magistrat, in Rust die Landespolizeidirektion Burgenland

Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
  • evtl. Meldebestätigung

Übrigens: Duplikatsführerscheine werden in folgenden Fällen ausgestellt: Verlust/Diebstahl, Umtausch von Papier auf Scheckkarte, Namensänderung, Ungültigkeit des alten Führerscheins

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Vorläufiger Führerschein

Bei der Behörde wird dann ebenfalls ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Dieser ist ab Aushändigungsdatum (immer nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis) innerhalb Österreichs gültig. Der vorläufige Führerschein wird nach Zustellung des neuen Führerscheins ungültig.

Führerschein weg: Lenkberechtigung entzogen

In Österreich wird einem nicht bei jedem Delikt im Straßenverkehr die Lenkberechtigung entzogen. Stattdessen gibt es ein sogenanntes Vormerksystem. Das heißt so eine Vormerkung im Führerscheinregister ist die Vorstufe zur Entziehung der Lenkberichtigung. Sie wird bei bestimmten Vergehen zusätzlich zu einer Geldstrafe verhängt.

Damit sollen Lenker, die einen Verstoß begangen haben, abgefangen und zu "braven" Fahrern erzogen werden. Kommt es zu weiteren Verstößen wird dennoch die Lenkberechtigung entzogen.

» Weitere Informationen zum Führerschein-Vormerksystem

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Passiert ein zweiter Verstoß aus diesem Katalog, wird eine Maßnahme angeordnet. (z.b. ein Verhaltenstraining, psychologisches Gespräch, Fahrsicherheitstraining, Schulungen). Sollte das auch nichts nützen und es kommt innerhalb von zwei Jahren zu einem dritten Verkehrsverstoß wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Nach zwei Jahren ohne Verstoß "verfallen" bisherige Vormerkungen.

Begeht man ein Führerscheinentzugsdelikt, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede im Register eingetragene Vormerkung um je zwei Wochen.

Ausländischer Führerschein: Gültigkeit in Österreich

Sie wollen Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen EWR(europäischer Wirtschaftsraum)-Land nach Österreich verlegen? Kein Problem! Führerscheine aus EWR-Ländern sind in Österreich uneingeschränkt gültig, wenn...

  • ...sie nicht abgelaufen sind.
  • ...das Foto des Besitzers erkennbar ist.
  • ...alle Eintragungen gut lesbar sind.

Auf Wunsch kann man den Führerschein bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich auf einen österreichischen Führerschein umschreiben lassen, wenn alle nötigen Dokumente vorgelegt werden.

Wenn Sei einen Führerschein aus einem Nicht-EWR-Land besitzen und nach Österreich ziehen wollen, dürfen Sie noch 6 Monate ihr Fahrzeug lenken. Dabei ist der Führerschein mitzuführen. Er muss auf Deutsch sein oder in die Klassen A-F unterteilt sein und rosa sein. Es ist auch möglich mit einem internationalen Führerschein (in Verbindung mit dem nationalen Führerschein) oder der beglaubigten Übersetzung des Führerscheins zu fahren.

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Eine Umschreibung auf einen österreichischen Führerschein ist unter bestimmten auch möglich. Unter anderem muss eine praktische Prüfung in der Fahrschule abgelegt werden. (Ausnahmen davon sind: Für alle Klassen: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kosovo, Monaco, Montenegro, San Marino, Schweiz, Serbien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland; Für die Klasse B: Australien, Bosnien-Herzegowina, Hongkong, Israel, Kanada, Neuseeland, Nordmazedonien, Republik Südafrika, Republik Korea, USA, Vereinigte Arabische Emirate)

Der Führerschein ist ja die eine Sache, aber zum Fahren gehört auch noch ein Auto. Wir haben Tipps rund um Autokauf, Tanken, Stau und vieles mehr.

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