
News
„Von April bis Juni ist Setzzeit für viele Wildtiere wie Rehe. Freilaufende Hunde stellen in dieser Zeit eine große Gefahr dar – sie können Jungtiere verletzen oder sogar töten“, warnt Günther Annerl vom Forstbetrieb.
Die Jungtiere sind besonders gefährdet, da sie sich nicht in Sicherheit bringen können. Auch Muttertiere reagieren mit Stress und bleiben oft in der Nähe ihrer Jungen, statt zu flüchten.
Seit Frühjahr wurden bereits acht Schwerpunktaktionen durchgeführt, zwei weitere sollen folgen. Janina Tran, Leiterin des Wiener Hunde-Teams, erklärt:
„Wir kontrollieren gezielt in bekannten Problemzonen wie der Lobau, den Steinhofgründen, Neuwaldegg, dem Maurer Wald und der Donauinsel. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einer Anzeige und Strafe rechnen.“
Nicht nur Wildtiere sind gefährdet: Auch Hunde selbst können im Wald Schaden nehmen. So warnt Tran vor der Aujeszkyschen Krankheit („Pseudowut“), die bei Kontakt mit Wildschweinen tödlich für Hunde enden kann.
"Wer seinen Hund liebt, führt ihn an der Leine. Eine Schleppleine bietet Bewegungsspielraum und Sicherheit zugleich“
so Tran.
Die Behörden bitten Hundehalter*innen um Rücksichtnahme – nicht nur zum Schutz der Natur, sondern auch ihrer eigenen Tiere.
In Wien gilt:
Wer im an Wien grenzenden Niederösterreich unterwegs ist mit Hund, sollte folgendes wissen!
ACHTUNG - NÖ Jagdgesetz:
Hunde und Katzen, die im Jagdgebiet wildern oder Wild verfolgen und sich außerhalb des Einflussbereichs ihrer Halterinnen befinden, dürfen von Jagdaufseherinnen getötet werden.
Das gilt auch dann, wenn keine Absicht dahintersteckt – wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, riskiert sein Leben.
🚫 Tierschutzgesetz:
Tiere auf andere Tiere zu hetzen, ist verboten. Wer seinen Hund Wildtiere hetzen lässt, macht sich strafbar.
NÖ Hundehaltergesetz:
Im Ortsgebiet müssen Hunde an öffentlichen Orten mit Leine oder Maulkorb geführt werden – Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sogar mit beidem gleichzeitig.
Außerdem: Außerhalb des Ortsgebiets (also im Wald, auf Feldern und Wiesen) gelten diese Regeln zwar nicht direkt – aber: Hundehalter*innen sind weiterhin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Tiere weder Menschen noch andere Tiere belästigen oder gefährden.
Rechtsgrundlagen:
Empfohlene Beiträge
weitere interessante Beiträge
Hinterlassen Sie einen Kommentar!