Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maulkorb- und Leinenpflicht in Wäldern

Hund sitzt im Wald auf einem Baumstamm
© 123rf.com | So bitte NICHT! Hunde an die Leine!

Um Wildtiere in Wiens Wäldern besser zu schützen, führen das Wiener Hunde-Team und der Forst- und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt derzeit intensive Schwerpunktkontrollen durch. Dabei wird vor allem auf die Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht geachtet – ein Thema, das gerade in der warmen Jahreszeit besonders relevant ist.

Erstellt von: | 9. Juli 2025
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„Von April bis Juni ist Setzzeit für viele Wildtiere wie Rehe. Freilaufende Hunde stellen in dieser Zeit eine große Gefahr dar – sie können Jungtiere verletzen oder sogar töten“, warnt Günther Annerl vom Forstbetrieb.

Die Jungtiere sind besonders gefährdet, da sie sich nicht in Sicherheit bringen können. Auch Muttertiere reagieren mit Stress und bleiben oft in der Nähe ihrer Jungen, statt zu flüchten.

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Schwerpunktkontrollen im Wald

Seit Frühjahr wurden bereits acht Schwerpunktaktionen durchgeführt, zwei weitere sollen folgen. Janina Tran, Leiterin des Wiener Hunde-Teams, erklärt:

„Wir kontrollieren gezielt in bekannten Problemzonen wie der Lobau, den Steinhofgründen, Neuwaldegg, dem Maurer Wald und der Donauinsel. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einer Anzeige und Strafe rechnen.“

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Wildtiere durch Hunde gefährdet

Nicht nur Wildtiere sind gefährdet: Auch Hunde selbst können im Wald Schaden nehmen. So warnt Tran vor der Aujeszkyschen Krankheit („Pseudowut“), die bei Kontakt mit Wildschweinen tödlich für Hunde enden kann. 

"Wer seinen Hund liebt, führt ihn an der Leine. Eine Schleppleine bietet Bewegungsspielraum und Sicherheit zugleich“

so Tran.

Die Behörden bitten Hundehalter*innen um Rücksichtnahme – nicht nur zum Schutz der Natur, sondern auch ihrer eigenen Tiere.

Leinen- oder Maulkorbpflicht in Wien

In Wien gilt:

  • Hunde in öffentlichen Parkanlagen und auf Lagerwiesen müssen immer an der Leine geführt werden.
  • Hunde an öffentlichen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, zum Beispiel in Gasthäusern, Geschäften oder auf Veranstaltungen, müssen immer einen Maulkorb tragen.
  • Listenhunde an öffentlichen Orten müssen immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. Ausnahme ist nur die Hundezone.
  • Bissige Hunde müssen an allen öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen. Bissige Hunde sind Hunde, die bereits einen Menschen oder einen Hund gebissen haben.

» Weitere Infos zur Maulkorb- und Leinenpflicht in Wien

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Was das NÖ-Gesetz sagt – und was das für Hundehalter*innen bedeutet:

Wer im an Wien grenzenden Niederösterreich unterwegs ist mit Hund, sollte folgendes wissen!

ACHTUNG - NÖ Jagdgesetz:

Hunde und Katzen, die im Jagdgebiet wildern oder Wild verfolgen und sich außerhalb des Einflussbereichs ihrer Halterinnen befinden, dürfen von Jagdaufseherinnen getötet werden.

Das gilt auch dann, wenn keine Absicht dahintersteckt – wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, riskiert sein Leben.

🚫 Tierschutzgesetz:

Tiere auf andere Tiere zu hetzen, ist verboten. Wer seinen Hund Wildtiere hetzen lässt, macht sich strafbar.

NÖ Hundehaltergesetz:

Im Ortsgebiet müssen Hunde an öffentlichen Orten mit Leine oder Maulkorb geführt werden – Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sogar mit beidem gleichzeitig.

Außerdem: Außerhalb des Ortsgebiets (also im Wald, auf Feldern und Wiesen) gelten diese Regeln zwar nicht direkt – aber: Hundehalter*innen sind weiterhin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Tiere weder Menschen noch andere Tiere belästigen oder gefährden.

Rechtsgrundlagen:

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