Aus Reparaturbonus wird Geräte-Retter-Prämie

Mann repariert Computer. Reparaturbon fördert die Reparatur von Altgeräten.
© Pixabay | Reparieren statt wegwerfen, so lautet die Devise der Initiative Reparaturbonus.

Reparieren statt neu kaufen: Mit der Förderaktion "Geräte-Retter-Prämie" schafft die Regierung Anreize zur Instandsetzung gebrauchter Elektrogeräte – bis zu 130 € pro Bon werden refundiert. Alles zum Nachfolgemodell des Reparaturbonus erfahren.

Erstellt von: | aktualisiert am 21. April 2026
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Reparaturbonus wird als Geräte-Retter-Prämie fortgesetzt

Im Jänner 2026 ging der beliebte Reparaturbonus in eine neue Runde – allerdings mit neuem Namen und veränderten Förderungskriterien. "Geräte-Retter-Prämie" heißt das Nachfolgemodell, das sich verstärkt auf die Reparatur von Haushaltsgeräten ausrichtet. Damit sind Produktkategorien wie E-Bikes, Handys, Luxus- und Wellnessgeräte sowie Unterhaltungsgeräte aus der Förderaktion herausgefallen. 

Im Mai 2025 wurde der Reparaturbonus vorläufig ausgesetzt, da die bisher bereitgestellten Mittel bereits vollständig ausgeschöpft waren. Seit dem Förderstart im Jahr 2022 standen für die Aktion 130 Mio. Euro zur Verfügung, rund 1,7 Millionen Bons wurden bisher eingelöst. Besonders oft wurden Smartphones, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen von den rund 6.000 Partnerbetriebe in ganz Österreich repariert.

Die Geräte-Retter-Prämie

Mit der Geräte-Retter-Prämie wurde die frühere Förderaktion Reparaturbonus grundlegend überarbeitet und neu gestartet. Seit 12. Jänner 2026 können Privatpersonen wieder finanzielle Unterstützung für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten erhalten – allerdings mit veränderten Rahmenbedingungen.

Ansinnen der Initiative ist es, die Reparatur eigentlich funktionstauglicher Geräte finanziell attraktiv zu machen, sodass diese nicht neu gekauft werden. Ziel ist es, nachhaltigen Konsum zu fördern, Rohstoff- und Energieressourcen sowie das Klima zu schonen und die Elektroschrottmenge zu reduzieren.

Unterschied zum Reparaturbonus

Die Geräte-Retter-Prämie unterscheidet sich in folgenden Punkten vom bisherigen Reparaturbonus:

  • Klarerer Fokus auf Haushaltsgeräte: Während früher eine breitere Palette an Geräten gefördert wurde, konzentriert sich die neue Prämie gezielt auf wesentliche Haushaltsgeräte und Pflegehilfsmittel.
  • Ausschluss bestimmter Kategorien: Geräte wie Handys, E-Bikes oder Unterhaltungselektronik sind nicht mehr förderfähig.
  • Geringere maximale Förderung: Die maximale Förderhöhe wurde von 200 € auf 130 € reduziert.
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Welche Geräte werden gefördert?

Im Rahmen der Reparaturbonus-Förderaktion werden Reparatur, Wartung, Service und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten einer Vielzahl an Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und viele Ressourcen binden, gefördert. Darunter fallen also Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen, z.B.:

  • Kaffeemaschine
  • Geschirrspüler
  • Staubsauger
  • Kühlgeräte und Tiefkühler
  • Wasserkocher
  • Headset
  • Laptop & Tablet
  • Waschmaschine
  • Lautsprecher
  • Akkuschrauber
  • 3D-Drucker

Auch Geräte aus dem Bereich der Krankenpflege werden unterstützt, beispielsweise:

  • Rollstühle
  • Pflegebetten
  • Beatmungsgeräte
  • Blutdruckmessgeräte

Pro Elektro-/Elektronikgerät kann ein Bon beantragt werden, der für die Reparatur, Wartung, das Service und/oder den Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Es gibt keine Einschränkung auf die Anzahl von eingelösten Bons nach Personen oder Haushalten.

► Hier geht's zu einer detaillierten Liste mit förderungswürdigen Geräten

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Dafür gibt es keine Förderung

Eine der größten Änderungen gegenüber dem vorherigen Reparaturbonus betrifft die stärkere Eingrenzung der förderfähigen Geräte. Ausgenommen von der Geräte-Retter-Prämie sind beispielsweise:

  • PKWs, Hybridautos und Elektroautos
  • E-Bikes und E-Motorräder
  • Smartphones und Smartwatches
  • Unterhaltungselektronik, z.B. Spielkonsolen
  • Geräte zur Körperpflege, für Sport oder Fitness
  • Gartengeräte und Außenleuchten
  • Geräte, die Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden, z.B. Photovoltaikanlagen
  • Geräte, die für ihre Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen, z.B. Gasherd
  • Geräte, welche fix mit dem Mauerwerk verbaut sind, z.B. Aufzug
  • Waffen

Reparaturen im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen und gesetzlich vorgeschriebene Service- bzw. Wartungsarbeiten sind nicht förderungsfähig. Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind Dienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht, etwa bei Versicherungen.

Tipp: Der Wiener Reparaturbon kann für die Reparatur von Fahrrädern eingelöst werden.

Förderhöhe im Überblick

Die Höhe Reparaturkosten, die pro Gerät maximal refundiert werden können, beträgt:

  • 50 Prozent der (Brutto-)Kosten für eine Reparatur / Wartung – maximal 130 € 
  • 50 Prozent der (Brutto-)Kosten für einen Kostenvoranschlag – maximal 30 €

Beispiel: Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten 300 € brutto, beläuft sich die Höhe der Förderung auf 130 â‚¬.

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Wer kann die Prämie beantragen?

Alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können die Geräte-Retter-Prämie beantragen. Die Geräte müssen sich im Eigentum der antragstellenden Privatperson befinden, dürfen also nicht geliehen oder gemietet sein.

Geräte-Retter-Prämie beantragen – so geht's

  1. Antrag für die Geräte-Retter-Prämie online auf der Website geräte-retter-prämie.at stellen. Es sind Angaben zur antragstellenden Person, ihrer Wohnadresse, ihren Kontaktdaten sowie der Kontonummer (IBAN) zu machen.
  2. Der Bonus wird per Mail zugesandt bzw. zum Download bereitgestellt. 
  3. Die beantragte Geräte-Retter-Prämie innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung digital oder ausgedruckt bei einem Partnerbetrieb einlösen (danach verfällt der Bon, kann aber jederzeit neu beantragt werden).
  4. Bei der Bezahlung der Reparatur / des Kostenvoranschlags muss der Bon beim Betrieb abgegeben und die gesamte Rechnung für die Reparaturdienstleistung bezahlt werden. Der Partnerbetrieb reicht die Rechnung dann ein, der Kunde erhält eine Benachrichtigung per E-Mail. 
  5. Die Fördersumme wird anschließend direkt auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen
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Wo Sie die Geräte-Retter-Prämie einlösen können

Die Prämie kann für Dienstleistungen in den unterschiedlichsten Betrieben eingelöst werden, vorausgesetzt, es handelt sich um Partner des Netzwerkes. Welche Partnerbetriebe an der bundesweiten Förderungsaktion teilnehmen, erfahren Sie unter geräte-retter-prämie.at

â–º Diese Partnerbetriebe gibt es in Wien

Hinweis: Es ist nicht möglich, für Reparaturen / Kostenvoranschläge, die im Rahmen der Bundesförderungsaktion "Geräte-Retter-Prämie" gefördert werden, weitere Förderungen einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder der EU in Anspruch zu nehmen.

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Schwaiger

10. Juni 2024 - 16:43 Uhr

Mein Geschirrspüler defekt

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bambule rudolf 1210 Wien

16. Mai 2024 - 09:07 Uhr

Frage: Ich muß meine Dachflächenfenster, die eine Reparatur benötigen, von einem Fachbetrieb , machen lassen.Gibt es auch dafür einen Reparaturbonus?

Brigitte Schwarz, 4320 Perg, Heustraße 52

23. Oktober 2023 - 12:30 Uhr

Am 23.10.2023 wurde mein Tiefkühlschrank von der Fa. Ebner, 4320 Perg, Hauptplatz, repariert.

maria Crisan

22. Juni 2023 - 21:32 Uhr

ich wollte innen nur mitteilen ,ich find nicht ok nur mit digitale signatur das geld Energiebonus zu bekommen weil nicht alle kennen wir ,wie das geht.Ich frage mich immer wieder wann bekomme ich das geld im Juni fur energie weil bezahle ich immer 195 € strom ,und alleinziehen bin.alles liebe

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