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Der Reparaturbonus wird ab 26. Mai 2025 ausgesetzt, da die bisher bereitgestellten Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind. Es können vorerst keine neuen Reparaturbons mehr beantragt werden. Alle bereits gezogenen Reparaturbons behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit und können im Rahmen der bekannten Frist von drei Wochen bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden.
Seit dem Förderstart im Jahr 2022 standen für die Aktion 130 Mio. Euro zur Verfügung, rund 1,7 Millionen Bons wurden bisher eingelöst. Besonders oft wurden Smartphones, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen von den rund 6.000 Partnerbetriebe in ganz Österreich repariert.
Die Wiederaufnahme des Förderprogramms soll noch dieses Jahr erfolgen. Der Reparaturbonus wird in den nächsten Wochen evaluiert. Danach ist geplant, dass die Förderaktion gegen Ende des Jahres mit angepassten Förderungskriterien neu startet.
Ansinnen der Initiative ist es, die Instandsetzung eigentlich funktionstauglicher Gegenstände finanziell attraktiv zu machen, sodass diese nicht neu gekauft werden. Um nachhaltigen Konsum zu fördern, Rohstoff- und Energieressourcen sowie das Klima zu schonen und die Elektroschrottmenge zu reduzieren, wurde der Reparaturbonus eingeführt. Seit April 2022 kann dieser beantragt werden. Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.3.2026!
Mit der Reparaturbonus-Aktion fördert das Klimaschutzministerium (BMK) die Reparatur von Fahrrädern sowie elektrischen und elektronischen Geräten, die normalerweise in einem privaten Haushalt zu finden sind. Finanziert wird der Bonus aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaufonds "Next Generation EU" und umfasst ein Fördervolumen von 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2026.
Im Rahmen der Reparaturbonus-Förderaktion werden Reparatur, Wartung, Service und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Fahrrädern sowie einer Vielzahl an Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, gefördert. Darunter fallen also Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen, z.B.:
Pro Elektro-/Elektronikgerät kann ein Bon beantragt werden, der für die Reparatur, Wartung, das Service und/oder den Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Es gibt keine Einschränkung auf die Anzahl von eingelösten Bons nach Personen oder Haushalten.
► Hier geht's zu einer detaillierten Liste mit förderungswürdigen Geräten
Hinweis: Auch Reparaturen von nicht elektronischen Bauteilen von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers).
Ausgenommen vom Reparaturbonus sind beispielsweise (Elektro-)Autos, Waffen, Leuchtmittel oder Geräte, die mit Benzin, Erdgas oder Diesel betrieben werden. Photovoltaikanlagen sind ebenso wie Reparaturen im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen und gesetzlich vorgeschriebene Service- bzw. Wartungsarbeiten nicht förderungsfähig. Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind Dienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht, etwa bei Versicherungen.
Die Höhe Reparaturkosten, die pro Gerät maximal refundiert werden können, beträgt:
Beispiel: Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten 300 Euro brutto, beläuft sich die Höhe der Förderung auf 150 Euro.
Alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können den Reparaturbonus beantragen. Die Geräte müssen sich im Eigentum der antragstellenden Privatperson befinden, dürfen also nicht geliehen oder gemietet sein.
Der Reparaturbon kann für Dienstleistungen in den unterschiedlichsten Betrieben eingelöst werden, vorausgesetzt, es handelt sich um Partner des Netzwerkes. Welche Partnerbetriebe an der bundesweite Förderungsaktion teilnehmen, erfahren Sie unter reparaturbonus.at
Hinweis: Es ist nicht möglich, für Reparaturen / Kostenvoranschläge, die im Rahmen der Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus“ gefördert werden, weitere Förderungen einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder der EU in Anspruch zu nehmen.
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Schwaiger
10. Juni 2024 - 16:43 Uhr
Mein Geschirrspüler defekt
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bambule rudolf 1210 Wien
16. Mai 2024 - 09:07 Uhr
Frage: Ich muß meine Dachflächenfenster, die eine Reparatur benötigen, von einem Fachbetrieb , machen lassen.Gibt es auch dafür einen Reparaturbonus?
Brigitte Schwarz, 4320 Perg, Heustraße 52
23. Oktober 2023 - 12:30 Uhr
Am 23.10.2023 wurde mein Tiefkühlschrank von der Fa. Ebner, 4320 Perg, Hauptplatz, repariert.
maria Crisan
22. Juni 2023 - 21:32 Uhr
ich wollte innen nur mitteilen ,ich find nicht ok nur mit digitale signatur das geld Energiebonus zu bekommen weil nicht alle kennen wir ,wie das geht.Ich frage mich immer wieder wann bekomme ich das geld im Juni fur energie weil bezahle ich immer 195 € strom ,und alleinziehen bin.alles liebe